EuGH lässt Fremdbesitzverbot unberührt, Arag hofft auf „deutsche Gesetzgeber“
Ein Mitgliedstaat darf die Beteiligung reiner Finanzinvestoren am Kapital einer Rechtsanwaltsgesellschaft verbieten. Das hat der EuGH gestern in einem von der Rechtsbranche mit Spannung erwarteten Urteil verkündet. Einige Rechtsexperten sprechen von „in dieser Klarheit doch überraschenden Ergebnis“. Rechtsschutzversicherer wie Arag haben auf ein anderes Urteil gehofft. Man gibt sich aber kämpferisch.