Datenschutzverstöße als Legal-Tech-Geschäftsmodelle
Die Interpretation des Artikel 82 Abs. 1 DSGVO, wonach „jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist“, Anspruch auf Schadensersatz hat, ist schon länger eine streitiges „Kampfgebiet“. Legal-Techs machen daher Werbung im Internet für den Datenschutz-Scheck in Höhe von 5.000 Euro, gerade auf Instagram und TikTok jagt man nach neuen Mandanten. Das Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung spielt dabei eine besondere Rolle. Doch hat man dadurch wirklich Anspruch auf einen immateriellen Schadensersatz und damit ein relevantes Schmerzensgeld?