Cyberurteil des LG Tübingen: Richtungsweisend … bis zur nächsten Instanz

Bildquelle: Alex T. auf Pixabay

Kürzlich hat das Landgericht Tübingen entschieden, dass ein Unternehmen trotz fehlender Sicherheits-Updates und unzureichender IT-Sicherheitsmaßnahmen Versicherungsschutz beanspruchen kann. Das Urteil stärkt Versicherungsnehmer, muss nun aber die Berufung überstehen. Auswirkungen dürfte das Urteil auf die ­Risikoprüfung der Cyberversicherer haben. Eine Analyse von Rechtsanwalt Cäsar Czeremuga.

Jetzt Plus-Mitglied werden und weiterlesen: Zugriff zu allen Artikeln auf vwheute.de.
Login für Abonnenten Jetzt abonnieren!