Cyberurteil des LG Tübingen: Richtungsweisend … bis zur nächsten Instanz

Kürzlich hat das Landgericht Tübingen entschieden, dass ein Unternehmen trotz fehlender Sicherheits-Updates und unzureichender IT-Sicherheitsmaßnahmen Versicherungsschutz beanspruchen kann. Das Urteil stärkt Versicherungsnehmer, muss nun aber die Berufung überstehen. Auswirkungen dürfte das Urteil auf die ­Risikoprüfung der Cyberversicherer haben. Eine Analyse von Rechtsanwalt Cäsar Czeremuga.

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LG Tübingen trifft richtungsweisendes Urteil gegen Cyberversicherer

In der ersten gerichtlichen Entscheidung zur Cyberversicherung bekamen die Richter vom LG Tübingen einen kniffligen Fall auf den Tisch. Im Vordergrund stand die Frage, wann eine Cyberpolice für einen Hackerangriff haften muss – und in welcher IT-Verantwortung der Geschädigte steht. Wie der Fall offenbart, hat der betroffene Versicherer an einer entscheidenden Stelle gepennt. Die Branche wird den Gürtel in der Kundenbeziehung vermutlich enger schnallen.

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