Cyberurteil des LG Tübingen: Richtungsweisend … bis zur nächsten Instanz
Kürzlich hat das Landgericht Tübingen entschieden, dass ein Unternehmen trotz fehlender Sicherheits-Updates und unzureichender IT-Sicherheitsmaßnahmen Versicherungsschutz beanspruchen kann. Das Urteil stärkt Versicherungsnehmer, muss nun aber die Berufung überstehen. Auswirkungen dürfte das Urteil auf die Risikoprüfung der Cyberversicherer haben. Eine Analyse von Rechtsanwalt Cäsar Czeremuga.
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