Bafin will Versicherer öffentlich an den Pranger stellen

Bafin-Chef Mark Branson auf der Bafin-Jahrespressekonferenz 2022. Quelle: MV

Bricht die Finanzaufsicht Bafin mit einer jahrzehntealten eisernen Regel? Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung (SZ) sollen künftig Versicherer namentlich genannt werden, wenn diese schwere Mängel in der IT oder im sonstigen Geschäftsbetrieb aufweisen. Auch die Unternehmen selbst sollen diese künftig veröffentlichen. Der GDV hält die Pläne „für angemessen“.

Laut Bericht soll es zwar weiterhin keine Geldstrafen geben. Allerdings sollen die Unternehmen mit großen Mängeln verpflichtet werden, mehr Kapital vorzuhalten. „Wir planen Kapitalaufschläge, die das erhöhte Risiko reflektieren“, wird Jörg Krause von der Bafin zitiert. Demnach solle es bereits einige Unternehmen geben, gegen die man Aufschläge verhängen will. Konkrete Namen wurden jedoch (noch) nicht genannt.

Zudem hätte die Finanzaufsicht laut SZ „bereits Mängel bei mehreren Versicherern ans Licht befördert. Grund hatte der Branche bereits Verbesserungspotenzial bei ihrem IT-Management attestiert, insbesondere in den Bereichen Informationsrisiko- und Informationssicherheitsmanagement.“ Darüber hinaus würde auch die Liquidität der Versicherer genauer untersucht. Dazu würden Turbulenzen am Kapitalmarkt, neue Policen, die beim Kunden nicht ankommen oder eine Kündigungswelle entsprechende Kriterien sein. Aber: „Bisher ist noch kein Versicherer wegen möglicher Liquiditätsprobleme auffällig geworden“, wird Andreas Zapp von der Bafin zitiert.

VWheute hat dazu auch den Branchenverband GDV um eine Stellungnahme gebeten. „Die Bafin verfügt über ein breites Aufsichtsinstrumentarium. Wir haben die Erwartung, dass die Aufsichtsmaßnahmen in jedem Fall angemessen und passgenau ausgewählt werden. Im konkreten Fall betrifft das sowohl die Kapitalaufschläge als auch die Bekanntmachung eines betroffenen Unternehmens. Darüber hinaus kann und darf der Verband konkrete Fälle nicht beurteilen“, kommentiert ein GDV-Sprecher.

Autor: VW-Redaktion

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