Gericht bestätigt schweren Fall von sexueller Belästigung bei Swiss Re

Sexistische Bemerkungen haben nicht immer Folgen für leitende Angestellte. (Bildquelle: Surdumihail/Pixabay

„Wenn ich Brüste wie Sie hätte, wäre ich auch anspruchsvoll“, sagte Robert Llewellyn, ehemaliger globaler Handelsleiter für Kredit- und politische Risiken mit Sitz in Zürich zu einer Arbeitskollegin. Solche abfälligen Bemerkungen zitierte ein Arbeitsgericht, dass gegen Swiss Re wegen sexueller Belästigung und ungerechtfertigter Entlassung entschied.

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