Standmitteilungen der Lebensversicherer verbesserungswürdig

Wie ist es um die Solvenz der Lebensversicherer bestellt? Quelle: Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Die jährlichen Standmitteilungen, die die deutschen Lebensversicherer an ihre Bestandskunden verschicken, erfüllen nun fast überall eindeutig die gesetzlichen Vorgaben. Dennoch herrscht weiterhin Optimierungsbedarf – insbesondere bei der Verständlichkeit, heißt es in einer aktuellen Analyse von Policen Direkt.

So zeige sich, dass trotz zahlreicher Informationen wichtige Werte nicht leicht zu berechnen oder nicht nachvollziehbar sind. So bleibt bei mehreren Versicherern der Nutzwert der Standmitteilungen eingeschränkt, da z.B. die garantierten Ablaufleistungen oder die Höhe der kompletten Bewertungsreserven nicht direkt ersichtlich sind.

Eine Erkenntnis: 70 von 74 (2020: 66 von 74) untersuchte Unternehmen erfüllen die seit 2018 geltenden gesetzlichen Mindestanforderungen für alle untersuchten Verträge vollständig. 56 (39) erfüllen dazu sämtliche BaFin-Anforderungen zu den Bewertungsreserven. 20 (17) Lebensversicherer teilen ihren Kunden diese gesetzlichen Pflichtangaben und sämtliche weitere für die Transparenz notwendigen Angaben mit. 14 (10) Versicherer informieren zur Nachhaltigkeit bei den Kapitalanlagen.

Erneut haben weitere Versicherer die Informationen in ihren jährlichen Mitteilungen erweitert. Der Umfang der Dokumente ist inzwischen überwiegend völlig ausreichend. Allerdings sollten die erforderlichen Werte nicht nur vorhanden sein, sondern auch transparent und verständlich vorliegen. So reicht es bei den Rückkaufswerten nicht aus, nur die Höhe der Überschüsse zu nennen. Um die Vertragsentwicklung nachvollziehen zu können, werden oft noch weitere Angaben benötigt.“

Henning Kühl, Leitender Aktuar von Policen Direkt und Versicherungsmathematiker (DAV)

Aufgrund der Zunahme der Informationen im Jahr 2021 kommen bei der Studie aktuell insgesamt 43 (2021: 36) Versicherungsgesellschaften auf 87 Punkte. Die durchschnittliche Punktzahl bei der Transparenzstudie beträgt ebenfalls 87 Punkte (2021: 85). Im Punktesystem gibt es für eine Standmitteilung 87 Punkte für den Fall, dass alle gesetzlichen und notwendigen Informationen enthalten sind. Viele Gesellschaften erreichen die 87 Punkte allein durch die Pflichtangaben. Andere Unternehmen erreichen diese Punktzahl dadurch, dass sie zusätzliche Angaben zu Themen wie Vertragskosten, Abrufbedingungen oder Informationen zu den Zusatzversicherungen enthalten.

Autor: VW-Redaktion


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