Signal Iduna siegessicher: Gericht kündigt finale Urteilsverkündung im Jagdfeld-Prozess für März an
Gestern stand Immobilienunternehmer Anno Jagdfeld erneut gegen die Signal Iduna vor Gericht. In dem Berufungsverfahren um eine Hotelinvestition ging es um die Frage, ob Jagdfeld wegen Rufschädigung neben Schadenersatz ein Schmerzensgeld von 100.000 Euro durch den Versicherer zusteht. Der Versicherer ist nach dem Termin „fest davon überzeugt, auch dieses Verfahren zu gewinnen.“
Der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat über die Klagen verhandelt. Die zur Entscheidung anstehenden Sach- und Rechtsfragen habe der Senat in der gestrigen mündlichen Verhandlung mit den anwesenden Parteien und ihren Anwälten ausführlich erörtert. Dabei hat der Senat zu erkennen gegeben, dass er die Bewertungen, die das Landgericht getroffen habe, jedenfalls im Ergebnis teilt.
Nach einem mehr als fünfjährigen intensiven Prozess und umfangreichen und umfassenden Befragungen von Zeugen und Parteivertretern hat das Landgericht Dortmund die Klagen von Anno August Jagdfeld abgewiesen. Nach Ansicht der Richter konnte im ersten Verfahren kein Zeuge den Beweis dafür erbringen, dass die Signal-Iduna-Gruppe als treibende Kraft für die Aussagen des Sprechers der Schutzgemeinschaft verantwortlich war.
Der Senat möchte allerdings die einzelnen Gesichtspunkte noch einmal näher beraten und den Parteien Gelegenheit geben, zu den gestrigen Erörterungen Stellung zu nehmen. Die finale Verkündung einer Entscheidung wurde auf den 28. März 2022 anberaumt.
„Das Oberlandesgericht hat eindeutig bestätigt, dass es keine Rufmordkampagne der Signal-Iduna-Gruppe gegen Herrn Jagdfeld gab. Niemand aus der Signal-Iduna-Gruppe hat sich je negativ über Herrn Jagdfeld geäußert. Alle anderen Vorwürfe hat das Oberlandesgericht intensiv geprüft und im Ergebnis als unzutreffend dargestellt. Wir sind fest davon überzeugt, auch dieses Verfahren zu gewinnen“, erklärt die Signal Iduna.
Autor: VW-Redaktion