Haftpflichtversicherung für Hebammen bis 2024 gesichert

Quelle: Bild von Thorsten Frenzel auf Pixabay

Die Haftpflichtversicherung für Hebammen soll um drei weitere Jahre bis 1. Juli 2024 verlängert werden. Ein Versicherungskonsortium unter Führung der Versicherungskammer Bayern hat dem Deutschen Hebammenverband ein entsprechendes Angebot unterbreitet.

Die Gruppenhaftpflicht steht nach Angaben der VKB den rund 15.000 Mitgliedern des Deutschen Hebammenverbands zur Verfügung und wird über den Hevianna Versicherungsdienst angeboten. Demnach sollen die Hebammen je nach Tätigkeitsprofil einen passgenauen Haftpflichttarif erhalten. Dabei sollen die Prämien für die meisten Hebammen – die Gruppe ohne Geburtshilfe – stabil unter 1.000 Euro gehalten werden.

Der Versicherungsbeitrag der freiberuflichen Hebammen mit Geburtshilfe soll sich Unternehmensangaben zufolge ab Jahresmitte 2021 wegen des prognostizierten Schadenbedarfs erhöhen. Der ebenfalls steigende staatliche Sicherstellungszuschlag mindert einen wesentlichen Teil des Anstiegs ab, so die VKB weiter.

„Wir gewährleisten so langfristig die flächendeckende Versorgung einer Geburtshilfe sowie die Vor- und Nachsorge auch außerhalb der Ballungszentren beziehungsweise größeren Städten und werden damit auch unserer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht.“

Barbara Schick, stellvertretende Vorstandsvorsitzender der VKB sowie verantwortlich für die Schaden- und Unfallversicherung

Nach der stufenweisen Erhöhung der Deckungssummen für Personenschäden in den vergangenen Jahren, soll zudem den weiter gestiegenen Gesamtkosten bei schweren Geburtsschäden Rechnung getragen: Die maximale Deckungssumme wird demnach ab Juli 2021 um 25 Prozent angehoben. Dabei gleicht die Haftpflicht nicht nur die Pflege- und Therapiekosten, sondern auch weitere Ansprüche wie Schmerzensgeld und den Erwerbsausfall des Kindes aus.

Der Deutsche Hebammenverband (DHV) sieht darin ein deutliches Plus an Sicherheit für die Absicherung schwerer Schäden in der Geburtshilfe. „Er gibt den Kolleginnen in der Geburtshilfe Planungssicherheit für die kommenden Jahre, in denen wir uns mit Nachdruck für die notwendigen Vergütungssteigerungen für Hebammen einsetzen werden“, kommentiert DHV-Präsidentin Ulrike Geppert-Orthofer.

Für die meisten der rund 15.000 unter den Vertrag fallenden Hebammen sollen die Beitragssätze zwar unverändert bleiben. Allerdings werden die vereinbarten Beitragssteigerungen von 15 Prozent im ersten und jeweils zehn Prozent im zweiten und dritten Jahr der Vertragslaufzeit durch den ebenfalls steigenden staatlichen Sicherstellungszuschlag signifikant abgemildert.

„Bei dem sogenannten qualifizierten Versicherungsschutz, der die besonderen Risiken der Geburtshilfe abdeckt, war eine Anpassung der Prämien jedoch nicht zu vermeiden“, ergänzt DHV-Präsidiumsmitglied Ursula Jahn-Zöhrens.

Autor: VW-Redaktion

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