Nach Pleite von Thomas Cook: Kunden rufen kaum staatliche Gelder ab

Flugzeug von Thomas Cook. Quelle: Bild von Hans Braxmeier auf Pixabay

Die Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook hat für reichlich Missmut bei den Kunden geführt. Vor allem die lange Zeitdauer, bis die Zurich als Versicherer die Gelder an die Kunden ausgezahlt hat, stieß bei den Kunden auf Kritik. Bei den Anträgen auf die staatlichen Ausgleichszahlungen scheinen es die Betroffenen indes nicht eilig zu haben.

Laut einem Bericht des Tagesspiegel sind bislang erst 95.600 Anträge eingegangen, mit denen Verbraucher finanzielle Hilfe vom Bund beantragen können. Dies sei gerade einmal die Hälfte der rund 180.000 Berechtigten, teilte eine Sprecherin des Ministeriums dem Blatt mit. Der Haken dabei ist jedoch: Bis zum 15. November 2020 – also bis Sonntag – müssen Geschädigte des insolventen Reiseveranstalters ihre Ansprüche auf dem Internetportal des Bundesjustizministeriums angemeldet haben, um in den Genuss der staatlichen Ausgleichszahlung zu kommen.

Das Problem: Die Zurich will den betroffenen Kunden des insolventen Reisekonzerns Thomas Cook 17,5 Prozent ihrer Ansprüche erstatten. Allerdings reicht diese Summe nicht aus, um alle Haftungsansprüche der betroffenen Kunden vollständig zu bedienen. So hatte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) im Dezember 2019 angekündigt, dass der Staat für die Deckungslücke jenseits der Zahlungen der Zurich einspringen wird.

Dafür hat der Bund laut Bericht eine Summe von 225 Mio. Euro bereitgestellt. Allerdings sei bislang nur ein Bruchteil dieser Summe ausgezahlt worden. Demnach sind nach Angaben des Tagesspiegel bislang 35 Mio. Euro überwiesen worden oder stehen unmittelbar vor der Auszahlung. „In 23.600 Fällen ist das Geld unterwegs“, wird eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums zitiert.

Dabei sei die Bandbreite der Summen, um die es letztlich geht, sehr weit gefächert. Manchmal gehe es laut um 300 Euro, die für eine Reise angezahlt waren, manchmal sind es 24.000 Euro für eine teure Familienreise. Die meisten Fälle spielen sich im Bereich um 1.500 Euro ab, berichtet das Blatt.

Von der Haftungssumme des Versicherer von 110 Mio. Euro mussten bereits 59,6 Mio. Euro für die Rückführungen aufgewendet werden, teilte die Zurich mit. Demnach könne der Versicherer könne den Urlaubern, die ihre Reise nicht antreten konnten, aber nur 50,4 Mio. Euro erstatten. Daraus ergibt sich eine Quote in Höhe von 17,5 Prozent für die Regulierung der Ansprüche der Thomas Cook Kunden.

Autor: VW-Redaktion

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

vier × drei =