Verbraucherschützer verklagen Axa wegen Kündigung der Unfall-Kombirente

Hauptverwaltung der Axa in Deutschland. Quelle: Axa Deutschland

Nächste Etappe im Streit um die Kündigung der Unfall-Kombirente der Axa: Die Verbraucherzentrale Hamburg hat beim Landgericht Köln Klage gegen die Axa Lebensversicherung AG eingereicht. So halten die Verbraucherschützer diese Kündigungen weiterhin für unzulässig.

Nach Ansicht der Verbraucherschützer handele es sich bei der Axa Unfall-Kombirente um einen Vertrag, der nicht ordentlich durch den Versicherer gekündigt werden könne. „Das Produkt ist weit mehr als eine Unfallversicherung und gleicht in seinen Eigenschaften eher einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Diese dürfen nicht einseitig durch den Versicherer ordentlich gekündigt werden“, erklärt Kerstin Becker-Eiselen, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg.

„Vermittelt wurde die Unfall-Kombirente als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Nur weil Unfallversicherung draufsteht, heißt das nicht, dass auch nur eine Unfallversicherung drin ist“, ergänzt die Verbraucherschützerin.

Zudem sei eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus Sicht der Verbraucherschützer ein besseres Produkt als die von der Axa angebotene Existenzschutzversicherung. Aber nicht jeder Verbraucher habe die Möglichkeit, überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, so die Verbraucherzentrale Hamburg.

Die Axa Deutschland sieht dies naturgemäß anders: „Allein das Einreichen einer Klage ist kein Beleg für die Rechtmäßigkeit der erhobenen Vorwürfe. Das beidseitige Kündigungsrecht ist vertraglich klar geregelt und gesetzlich verankert. In zwei vergleichbaren gegen Axa gerichtete Klagen vor dem Amtsgericht Hanau hat das Gericht übrigens die Klagen abgewiesen und damit unsere Rechtsauffassung vollumfänglich bestätigt“, betont der Versicherer auf Anfrage von VWheute.

Zudem sei man „überzeugt, dass wir mit der Existenzschutzversicherung (ESV), dem Nachfolgeprodukt der UKR, eine hervorragende Lösung haben, die in wesentlichen Aspekten höhere Leistungen beinhaltet, als das bisherige Produkt, und damit den hohen Erwartungen unserer Kunden entspricht. Im Laufe der Aktionen hat ein Großteil unserer Kunden sich für die ESV entschieden“, heißt es in einer Stellungnahme.

Jahrelanger Streit um Rechtmäßigkeit der Kündigungen

Bereits im August 2018 sorgten die Kündigungen der Axa für Streit mit den Verbraucherschützern, die den Versicherungskonzern eben deswegen bereits abgemahnt hatte. Die Hauptgründe sah der Versicherungskonzern nach eigener Aussage vor allem in einer „deutlichen Veränderung der Marktbedingungen, insbesondere im Hinblick auf das weiterhin bestehende Niedrigzinsumfeld sowie den erheblichen medizinischen Fortschritt“.

Vollständig von der Aktion ausgenommen sei die Unfall-Kombirente mit Beitragsrückgewähr, „diese Verträge bleiben weiter bestehen. Ebenso ausgenommen sind alle Versicherungsnehmer, die im letzten Jahr mindestens 58 Jahre alt waren. Und auch Verträge von Kunden, die bereits Leistungen aus der UKR beziehen, werden von uns selbstverständlich bedingungsgemäß erfüllt“, so die Axa damals weiter.

Autor: VW-Redaktion

2 Kommentare

  • Tanja Sentker

    Hallo , mir wurde auch die Versicherung der axa gekündigt obwohl ich einen schade 2019 gemeldet habe , ist das dannsuch rechtens ??? Habe 3 Bandscheibenvorfälle u die kündigen mit mitten drin u eine neue bekomme ich so ja auch nicht mehr in meinem Alter mit rücken vor Schäden , bin 43 und Alleinerziehende Mutter u keiner hilft einen weiter !

    Mit freundlichen Grüßen

    Tanja Sentker

  • Hallo.
    Wie weit ist denn jetzt die Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen die AXA Versicherung im Fall der Unfall Kombirente???
    Ich hoffe sehr, daß die AXA Versicherung den Prozess verliert!!
    Wie kann es sein, das 18 tausend Verträge gekündigt werden, weil die sich von der Versicherung verrechnet haben!!!???
    Mir wurde die Versicherung als Kombi Rente „verkauft“! Habe 10jahre eingezahlt, dann die Kündigung, ohne Beitrag zurückerstattetung!!! Das kann und darf nicht sein!!!!!!!!!
    Trotz wiederspruch habe ich nichts mehr von der Versicherung gehört!!

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