Zurich will Kunden von Thomas Cook bald ausbezahlen

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Kunden des insolventen Reiseveranstalters Thomas Cook sollen noch vor Weihnachten erfahren, wie viel Geld sie von der Zurich im Rahmen der Insolvenzversicherung erhalten sollen. „Wir können nicht mehr länger warten mit unserer Auszahlung, wir müssen auszahlen, sobald die Quoten feststehen“, wird Zurich-Schadenvorstand Horst Nussbaumer in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) zitiert.

Damit verbindet die Zurich ihre Hoffnung, dass der aktuelle Deckel von 110 Mio. Euro je Reiseanbieter werde neu geregelt wird. So habe das Bundesministerium für Verbraucherschutz mit Reiseanbietern und Versicherern bereits Gespräche aufgenommen, um aus der unbefriedigenden Unterstützung für Thomas-Cook-Kunden im September zu lernen, berichtet das Blatt weiter.

Zudem zwinge die momentane Regelung die Versicherer dazu, gestrandete Reisende aus dem Urlaub zurückzuholen. „Die Rückführung ist eine Ja/Nein-Entscheidung. Wir können Reisende ja nicht zu 30 Prozent zurückholen“, wird Nussbaumer mit Verweis auf den gesetzlich festgelegten Gleichheitsgrundsatz zitiert.

So habe der Versicherer nach eigenen Angaben innerhalb von zwölf Stunden reagieren und ohne fachliche Netzwerke helfen müssen. „Es gab kaum Vorbereitungen durch den Reiseveranstalter. Wir sprachen Garantien für die Reisenden in den Hotels und für die Kosten der Rückflüge aus. Das muss repariert werden, weil es keine typische Versichereraufgabe ist, Hotels oder Fluglinien zu organisieren“, konstatiert der Zurich-Vorstand gegenüber der FAZ.

Auch der Branchenverband GDV spricht sich für eine Neuregelung der gesetzlichen Haftungsgrenze von 110 Mio. Euro aus. „Damit Reisende in der Zukunft nach einer Insolvenz den vollen Reisepreis erstattet bekommen, braucht es also eine geänderte Regelung. Die Bundesregierung hat dazu Gespräche unter anderem mit der Tourismusindustrie und der Versicherungswirtschaft initiiert“, betont der Verband.

Der Vorschlag des GDV: Versicherungsunternehmen sollten „erstens auch für größere Reiseveranstalter als Risikoträger bereitstehen. Damit alle Veranstalter einen für sie passenden Insolvenzschutz erhalten könnten, könnte etwa statt des bisherigen Deckels in Höhe von 110 Millionen Euro ein mehrstufiges System geschaffen werden. Die Reiseveranstalter könnten dann je nach Umsatzhöhe ausreichenden Versicherungsschutz einkaufen.“

Quelle: Statista

Dass eine solche Regelung notwendig erscheint, zeigen auch aktuelle Zahlen der europäischen Statistikbehörde Eurostat: Demnach verreisten allein im Jahr 2018 rund 1,1 Milliarden Passagiere in der EU mit dem Flugzeug. Gegenüber dem Vorjahr ist das ein Anstieg um sechs Prozent und gegenüber 2010 sogar um 43 Prozent. Die meisten Flugreisenden kommen demnach aus Großbritannien. Mit rund 272 Millionen Passagiere. Deutschland belegt Platz zwei, mit rund 222 Millionen Flugreisenden. Dahinter folgen Spanien, Frankreich und Italien.

Kleine Randbemerkung: Die Insolvenz von Thomas Cook hat der deutschen Reisebranche zu einem Jahresendspurt verholfen. Demnach hätten viele betroffene Urlauber hätte ihre Reisen im Oktober neu gebucht und für ein „starkes Last-Minute-Geschäft zum Ende der Saison“ gesorgt, teilte der Deutsche Reiseverband (DRV) mit.

Das Touristikjahr 2018/19 (bis Ende Oktober 2019) endete nach DRV-Angaben mit einem Umsatzwachstum von zwei Prozent. Besonders beliebt waren Badeferien am Mittelmeer – etwa in Spanien, der Türkei und Griechenland. Fernreisen legten um vier Prozent zu, Hochseekreuzfahrten sogar um neun Prozent.

Autor: VW-Redaktion

Ein Kommentar

  • Ich finde es eine Frechheit das man monate lang auf sein Geld warten muss , niemand kümmert sich um die Kunden.
    Die Regierung tönt schwer und dann kommt nichts , man müsste sich rechtlich zur Wehr setzen , bezahl mal zwei Wochen später dein Beitrag dann Rücken din dir auf die pelle und vor allem mit gebühren , wo sind unsere.

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