Zurich: Thomas-Cook-Kunden bekommen Anzahlung nicht voll erstattet
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Flugzeug von Thomas Cook. Quelle: Bild von Hans Braxmeier auf Pixabay

Kunden des insolventen Reiseveranstalters Thomas Cook, die ihre Reise wegen der Pleite nicht mehr antreten konnten, werden nicht mit einer vollen Erstattung ihrer Zahlungen rechnen können. Vielmehr müssten zunächst die Hotelrechnungen sowie die Rückflüge für die Urlauber bezahlt werden, die beim Insolvenzantrag schon unterwegs waren. Dies bestätigte der Versicherungskonzern gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Die Zurich Deutschland hatte die Reisen mit der deutschen Thomas Cook bis zu 110 Mio. Euro versichert. „Sie können davon ausgehen, dass dies bei weitem nicht reicht“, wird heute ein Unternehmenssprecher zitiert. Von den 140.000 betroffenen Urlaubern seien bis Montagabend alle bis auf 17.000 in die Heimat zurückgebracht worden. Die Zurich geht zudem davon aus, dass die Rückholaktion bis Anfang kommender Woche weitgehend abgeschlossen sein wird und dass dann nur noch 3.000 Menschen, teils Langzeiturlauber, im Ausland seien.

Bereits Ende vergangener Woche wurde bekannt, dass die Hotels im Ausland, welche noch Kunden des Reiseveranstalters beherbergen, ihr Geld von der Zurich erhalten. Dabei sei die Zahlung jedoch an die Bedingung gekoppelt, dass die Urlauber nicht mehr zu Extra-Zahlungen aufgefordert werden. „Dies gilt sofort und unter der Voraussetzung, dass Thomas-Cook-Reisende von diesen Hotels ab sofort weder zur individuellen Zahlung von Hotelrechnungen aufgefordert oder anderweitig genötigt werden“, betonte ein Unternehmenssprecher weiter.

Autor: VW-Redaktion

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