„Oh Gott der Chef“ – Deutsche fragen nicht nach Betriebsrente

Chef (Symbolbild) - Bild von Gerhard Gellinger auf Pixabay

Haben die Menschen Angst vor ihren Chefs? In Deutschland fordern die Menschen nur selten ihren Anspruch auf betriebliche Altersversorgung (bAV) ein, zeigt eine Online-Umfrage des Lebensversicherers Canada.

Eine Betriebsrente steht laut Gesetz allen Arbeitnehmern zu. Doch insgesamt gaben nur knapp über 40 Prozent der Befragten an, über eine betriebliche Altersversorgung zu verfügen. Arbeitnehmer thematisieren das Manko nur selten beim Chef oder der Chefin. So haben fast drei Viertel der Befragten ohne Betriebsrente ihre Arbeitgeber noch nicht darauf angesprochen. Andere haben bereits das Gespräch gesucht: Rund 7 Prozent der Umfrage-Teilnehmer ohne Betriebsrente erzielten immerhin die Zusage, dass eine betriebliche Versorgung in Zukunft geplant sei. Knapp 9 Prozent erhielten jedoch eine Absage.

„Dass so viele Arbeitnehmer in Deutschland noch keine Betriebsrente haben, zeigt eine klare Schwachstelle in der Altersvorsorge der Deutschen auf. Und es wird so wenig über dieses Problem geredet, das sollte sich unbedingt ändern“, kommentiert Bernhard Rapp, stellvertretender Niederlassungsleiter Canada Life Deutschland. „Denn viele Menschen können ihren Lebensstandard im Alter nur durch mehr Vorsorge halten und sollten hier jede Förderung nutzen. Genau hier setzt die Betriebsrente an: Mit ihr kann man langfristig direkt aus dem Bruttogehalt die Rente aufstocken und Steuer- und Sozial­abgaben sparen. Geben Arbeitgeber Zuschüsse hinzu, macht das die Betriebsrente besonders effizient. Und auch Unternehmer profitieren von der Betriebsrente: Wer Verantwortung für die Altersvorsorge seiner Mitarbeiter übernimmt, bietet einen echten Mehrwert im Wettstreit um qualifizierte Arbeitskräfte!“

Über die Umfrage

Institut:                        Toluna

Methode:                    Online-Umfrage

Grundgesamtheit:      1008 Personen, bundesdeutsche Bevölkerung ab 18

Zeitrahmen:                28.08.2019

Ein Kommentar

  • Jörg Bronowski

    Wird wieder versucht eine Sau durch Ort zu jagen? Auf vielen Tagungen selbst erlebt, dass selbst Vorstände von Versicherungen keine Ahnung haben, was sie reden!

    Bei einer bAV durch Entgeltumwandlung, muss sich die gesetzliche Rente mindern! Da ja Lohnbestandteile, eben nicht bei der Berechnung zur Rente berücksichtigt.

    Demnach fehlen diese dann auch später in der Rentenberechnung.

    Pi mal Daumen sind je 33.000 € WSS, rund 32 € monatliche fehlende Rente

    Aktuell dürfte für viele AN bewusst geworden sein, das Kurzarbeiterendgeld weitere Löcher in die bAV reißen. Denn der AG ist frei von bezahlen, da kein Lohn bezahlt wird!

    Auch das Kurzarbeitergeld wird ja aus den sozialpflichtigen Einkommen berechnet, also um das Geld
    was in die bAV fließt weniger!

    So auch das KG, ALG1, gesetzl. Unfallrente, ….

    Wie man unschwer erkennt: „Wer eine bAV als Vermittler vermitteln will, sollte allein aus haftungstechnischen Gründen, nur Versicherer verwenden, die auf Basis von 0 % p.a. ein Auszahlungsmodell erstellen, um den Kunden auf die Lage in der Zukunft hinzuweisen, hier müsste dann ein Vergleich mit einer Privatrente in Betracht gezogen werden.

    Da dies andere Qualitäten aufweist.

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