Joachim Müller (Allianz): „Treuhänder soll Schnittstelle für Datenauskunftsansprüche sein“

Müller_Vortrag_Autotag,Allianz

Autos sind Datenmaschinen. Speziell bei einem Unfall können die Parameter bei der Aufklärung helfen, doch wie viel Aufzeichnung ist zweckmäßig? Die Allianz verzichtet darauf, die Autodaten bei leichten Daten auszuwerten. Doch was ist ein leichter Unfall, welchen Nutzen haben Die Daten vor Gericht und wie lange werden sie gespeichert? Zeit, mit Joachim Müller, Vorstandsvorsitzender der Allianz Versicherungs-AG, über Datensicherheit zu sprechen.

VWheute: Herr Müller, die Allianz will bei leichten Unfällen auf die Datennutzung verzichten, wie kam es zu dem Gedanken, was sind die Gründe?

Joachim Müller: Ja, das stimmt. Diese Empfehlung der Allianz ist unter Abwägung von drei Aspekten entstanden: Dem Interesse der Beteiligten, dass die Schuldfrage geklärt wird. Den Datenschutzinteressen und dem Interesse der Betroffenen, sich nicht selbst belasten zu müssen und dem Interesse, reine Sachschäden schnell, effizient und kostengünstig abwickeln zu können

VWheute: Wie entscheiden Sie, bei welcher Verletzung sie die Daten nutzen?

Joachim Müller: Bei Personenschäden würden wir nicht mehr nach der Schwere der Verletzung differenzieren. Die Kriterien sollten ähnlich sein, wie bei der polizeilichen Unfallaufnahme am Unfallort, die bei einem Personenschaden ebenfalls umfangreicher ausfällt als bei einem einfachen Sachschaden.

VWheute: Ist die Nutzung der Fahrzeugdaten rechtlich umstritten und welche Beweiskraft haben sie vor Gericht?

Joachim Müller: Die Rechtsprechung entwickelt sich hier gerade. Bei der Strafverfolgung hat der Staat richtigerweise relativ weitgehende Befugnisse und die Beschlagnahme von Fahrzeugdaten ist deshalb im Rahmen eines Strafverfahrens möglich, wenn dies verhältnismäßig ist.  Auch im Zivilprozess kann ein Gericht nach Abwägung des Schutzes der personenbezogenen Daten auf der einen Seite und dem Interesse der anderen Seite an der Aufklärung des Unfallgeschehens die Vorlage von Urkunden und sonstigen Unterlagen anordnen. Dazu gehören nach einer weit verbreiteten Meinung auch die Daten aus Fahrzeugen, mit denen sich der Unfall besser rekonstruieren lässt.

VWheute: Was sagen sie als Unternehmen?

Joachim Müller: Für uns als Versicherer kommen die gerichtlichen Möglichkeiten im Regelfall gar nicht zur Anwendung, da unser Ziel stets ist, Streitfälle um Verkehrsunfälle außergerichtlich mit den Beteiligten zu regeln. Hier bedarf es einer abgewogenen Regelung. Hier sehen wir die von uns vorgeschlagene Differenzierung zwischen Sach- und Personenschäden als eine für alle Beteiligten sinnvolle Lösung an. Es ist unser Anliegen, auch in Zukunft die Schäden für alle Beteiligten schnell, bequem und korrekt regulieren zu können.

VWheute: Wer wacht – ob genutzt oder nicht – über die Daten. Was geschieht mit diesen, wie lange werden die aufbewahrt?

Joachim Müller: Wir sind der Auffassung, dass ein unabhängiger Datentreuhänder die Schnittstelle für Datenauskunftsansprüche von Berechtigten sein sollte. Der Treuhänder stellt sicher, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Übermittlung der Daten vorliegen und sorgt für die Löschung, wenn die Daten nicht mehr benötigt werden oder die gesetzlichen Löschfristen greifen. Hinsichtlich des Zeitraums halten wir die sechs Monate, die im § 63a StVG für die Speicherung von Daten bei hochautomatisierten Fahrzeugen vorsieht für einen praktikablen Zeitraum.

Ein Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

fünf × eins =