Verbraucherzentrale Hamburg mahnt Württembergische wegen Telefonklausel ab
Das hätte man wissen können: Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Württembergische Versicherung AG wegen einer Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ihrer Rechtsschutzversicherung abgemahnt. Der Versicherer hat die Art der Schadensmeldung unzulässig eingeschränkt.
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