Landgericht Koblenz: Pferdehalter haftet bei „Selbststeuerung“ des Tieres
Wirft ein Pferd seinen Reiter oder seine Reiterin ab, muss der Halter des Tieres haften. Dies hat das Landgericht Koblenz in einem nun veröffentlichten Urteil entschieden. Geklagt hatte ein Krankenversicherer, der die Behandlungskosten über 5.175,29 Euro von der Pferdehalterin zurückverlangte.
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