Generali muss Kickbacks an Kunden zurückzahlen

Bildqulle: Generali

Gegner des Provisionsverbotes beharren darauf, dass es nur wenig schwarze Schafe gebe, die Kunden teure Versicherungsprodukte verkaufen. Allerdings hat die Bafin inzwischen zehn Gesellschaften wegen der Kostenproblematik im Visier, darunter den zweitgrößten Lebensversicherer hierzulande: die Generali. Der Münchener Versicherer zahlt nun einen Teil der hohen Abschlusskosten zurück, berichtet die SZ.

Wie immer äußert sich die Bafin nicht zu einzelnen Gesellschaften und auch die Generali gibt kein Kommentar ab. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung und des Versicherungsmonitors hat wohl die Bafin jedoch so viel Druck auf Generali ausgeübt, dass sie den Kunden mit fondsgebundenen Verträgen aus den Jahren 2021 bis 2023 einen Teil der Kosten erstattet.

Mit dem 2022 erschienen „Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ hat die Bafin klargemacht, dass sie vor allem die Versicherer näher prüfen wird, bei denen die Effektivkosten der kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukte im Branchenvergleich deutlich erhöht sind. „Das sollen laut Entwurf die Unternehmen sein, deren Hauptverkaufsprodukte Effektivkosten im oberen Viertel (oberhalb des 75%-Quantils) der Branchenwerte aufweisen“, hieß es in der Mitteilung dazu. Inzwischen ist bekannt, dass die Bafin bereits zehn Gesellschaften identifiziert hat, die darunter fallen.

Dazu zählt offenbar auch die Generali, die Nummer zwei nach der Allianz im Lebengeschäft. Üblicherweise verkaufen fast alle Lebensversicherer ihre Policen über Vertreter, Makler oder Banken, die dann entsprechende Provisionen kassieren. Diese Kosten reichen die Versicherer an ihre Kunden weiter.

Zusätzlich erhalten Versicherer bei fondsgebundenen Policen in der Regel weitere Zahlungen von den Fondsgesellschaften, sogenannte Kickbacks. Diese holen sich die Fondsgesellschaften wiederum ebenfalls von den Kunden. Genau diese muss nun die Generali zurückzahlen. Bei der Fondsgesellschaft handelt es im Fall von Generali um die DWS, die Fondstochter der Deutschen Bank. Seit die Generali ihren Exklusivvertrieb auf die DVAG übertragen, verkaufen die dortigen Vermögensberater überwiegend DWS-Fonds. An der DVAG hält die Generali wiederum 40 Prozent.

Zwar hat die EU-Kommission ihr Provisionsverbot nicht durchsetzen können, dennoch spürt die Bafin den Druck von Eiopa bei den Abschlusskosten genauer hinzuschauen. Gegenüber VWheute gab die Chefin Petra Hielkema ein umfassendes Interview und äußerte sich zu dem Thema wie folgt: „Es geht darum, sicherzustellen, dass die Verbraucher Produkte mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis erhalten. Meine klare Botschaft an die Versicherungsindustrie lautet: Erzählen Sie mir nicht, dass es keine Probleme bei den Provisionen gibt.“ Und bezüglich der DVAG sah sie mögliche Probleme bei der Aufsichtsregelung. Denn ihrer Meinung gebe es Interessenkonflikte, wenn Strukturvertriebe durch IHKs kontrolliert werden.

Autor: VW-Redaktion

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