Zu hohe Prämien: Schweizer Versicherer CSS muss dreistelligen Millionenbetrag zurückzahlen

CSS-Zentrale in Luzern. Bildquelle: CSS

Vermeintlich zu hohe Prämienzahlungen sind immer wieder ein Streitthema zwischen Versicherern und ihren Kunden. Im aktuellen Fall hat es nun die Schweizer Versicherer CSS getroffen. Laut einem Beschluss der Finanzaufsicht Finma muss das Unternehmen rund 129 Mio. Franken an seine Kunden zurückzahlen.

Die Aufseher begründen diesen Schritt mit schweren Aufsichtsrechtsverletzungen: „Die Prämienrückerstattung kommt jenen Krankenzusatzversicherten zugute, die zwischen dem 1. Januar 2013 und 31. Dezember 2019 bei der CSS Versicherung AG zusatzversichert waren, wobei die Höhe im Einzelfall mitunter von der Art des Produkts, der Vertragsdauer sowie der individuellen Prämienhöhe abhängen wird“, heißt es in einer Finma-Mitteilung.

Demnach hätten Emittlungen in einem Enforcementverfahren ergeben, „dass für die Jahre 2013 bis 2019 Verwaltungskosten von mindestens 129 Millionen Franken in ungerechtfertigter Weise in die Tarifberechnungen eingeflossen sind und auf die Prämien der Zusatzversicherten überwälzt wurden“.

Zudem hätten Untersuchungen laut einem Bericht der Schweizer Handelszeitung ergeben, „dass die generelle Zuordnung von Verwaltungskosten zulasten der Zusatzversicherung gehe. Diese Untersuchung habe ergeben, dass die indirekten Kosten, namentlich für interne Arbeitsleistungen zugunsten der Zusatzversicherung, nicht hinreichend verursachergerecht zugeteilt wurden.“

Die CSS hat die Entscheidung der Finma nach eigenen Angaben „zur Kenntnis genommen und prüft diese nun im Detail.“ Demnach entspreche die geforderte Rückzahlung rund 1,5 Prozent der durchschnittlichen Jahresprämie, im Durchschnitt rund 14 Franken pro Jahr und versicherte Person. Zudem müsse die Kasse das Mandat mit ihrer externen Revisionsgesellschaft beenden und eine neue Prüfgesellschaft benennen. Allerdings betont die CSS auch, „dass im Zusammenhang mit der Zuordnung von Verwaltungskosten bis dahin keine klaren regulatorischen Vorgaben bestanden“.

Autor: VW-Redaktion

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