LG Verden urteilt über Beitragserhöhung: SDK muss Prämien zurückzahlen

Die SDK muss laut LG Verden Prämien an ihr Versicherten zurückzahlen. Quelle: Bild von jessica45 auf Pixabay
Nächstes Kapitel um die Frage der Rechtmäßigkeit von höheren Prämien in der privaten Krankenversicherung (PKV). Nun erklärte Landgericht Verden verschiedene Tariferhöhungen der Süddeutschen Krankenversicherung (SDK) für unzulässig. Der Kläger habe demnach einen Anspruch auf die Rückerstattung der zu viel bezahlten Beiträge.