Maßnahmen nach dem Urteil zur Gruppenversicherung: Vermittlerlizenz beauftragen oder Vertrieb umstellen und Tippgeber werden?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg ist das oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union (Bildquelle: Transparency International/flick/https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/)

Das wegweisende EuGH-Urteil zu Gruppenpolicen hinterlässt nach wie vor viele Fragezeichen. Unternehmen und Vereine haben eine Reihe von Optionen, um künftig nicht als Versicherungsvermittler eingestuft zu werden. Die Befreiung nach der GewO ist nur eine davon. Eine Rechtsanalyse.

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