Frank Grund sieht rechtliche Basis für Provisionsrichtwert
Die Lebensversicherer sollten sich nach den Worten von Frank Grund „konstruktiv“ beim Provisionsrichtwert zeigen. „Für die Branche wäre es gut zu wissen, bis zu welcher Grenze X ist eine Provision aufsichtsrechtlich in Ordnung – und darüber hinaus fragt die Aufsicht nach, ob es aufsichtsrechtlich noch unbedenklich ist“, sagte der oberste Versicherungsaufseher der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf einer Fachkonferenz. Grund sieht rechtliche Handhabe – anders als Marktteilnehmer.