Frank Grund sieht rechtliche Basis für Provisionsrichtwert

Versicherungsfachmann Frank Grund. Quelle: Uli Deck / BGV.
Die Lebensversicherer sollten sich nach den Worten von Frank Grund „konstruktiv“ beim Provisionsrichtwert zeigen. „Für die Branche wäre es gut zu wissen, bis zu welcher Grenze X ist eine Provision aufsichtsrechtlich in Ordnung – und darüber hinaus fragt die Aufsicht nach, ob es aufsichtsrechtlich noch unbedenklich ist“, sagte der oberste Versicherungsaufseher der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf einer Fachkonferenz. Grund sieht rechtliche Handhabe – anders als Marktteilnehmer.