„Die anfängliche Aufnahme könnte sich potenziell verlangsamen“: Moody’s schließt holprigen Start bei Standardprodukt nicht aus
Deutscher Bundestag. Bildquelle: Deutscher Bundestag/ Simone M. Neumann
Am 27. März 2026 hat der Deutsche Bundestag mit der Verabschiedung des Altersvorsorgereformgesetzes eine Zäsur in der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge eingeleitet. Das bisherige, oft als unrentabel kritisierte Riester-System wird durch ein Rahmenwerk ersetzt, dessen Zentrum das Standarddepot abbildet. Für die deutschen Lebensversicherer bedeute das eine Abkehr von traditionellen Produkten, die aufgrund hoher Kapitalanforderungen zunehmend unter Druck geraten waren, berichtet Moody’s in einer aktuellen Analyse. Ein verhaltener Start würde die Ratingagentur aber nicht wundern.
Zwar bleiben Garantien von 80 Prozent oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge weiterhin als Option bestehen, doch verpflichtet das Gesetz künftig jeden Anbieter im Markt, auch Standarddepots anzubieten. Diese Produkte investieren in eine begrenzte Auswahl an OGAW-konformen Investmentfonds (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, englisch UCITS), wobei Kunden zwischen konservativen und wachstumsorientierten Anlagestilen wählen können.
Die einschneidenste Neuerung ist laut Moody’s die strikte Kostendeckelung. Die jährliche Renditeminderung (Reduction in Yield) darf bei Standarddepots maximal 1,0 Prozent betragen. Die Obergrenze setze einen harten Benchmark im Pricing für die gesamte Branche dar. Der Kostendeckel stelle im Vergleich zur bisherigen Marktpraxis eine erhebliche Verschärfung dar, heißt es.
Laut Daten der Bafin aus dem Jahr 2022 lag die mediale Renditeminderung bei fondsgebundenen Produkten je nach Laufzeit zwischen 1,53 Prozent und 2,62 Prozent und von 0,98 Prozent und 1,91 Prozent für traditionelle Sparprodukte. Um unter der neuen 1,0-Prozent-Marke wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen viele Versicherer ihre Kostendisziplin massiv erhöhen.
Versicherer mit veralteten Kostenstrukturen oder einer hohen Abhängigkeit von Vertriebswegen mit hohen Provisionen könnten Schwierigkeiten haben, unter dem neuen Regime vorne mitzuspielen, vor allem jene mit begrenzterer Größe und geringerem Geschäftsvolumen. Auf der anderen Seite könnten kosteneffiziente Lebensversicherer mit starken Marken, skalierbaren Plattformen und leicht zugänglichen digitalen Angeboten die Profiteure sein.
Trotz des hohen Anpassungsdrucks berge die Reform das Potenzial, den seit Jahren stagnierenden Vorsorgemarkt wiederzubeleben. Durch vereinfachte, großzügigere Subventionen und die Einbeziehung neuer Gruppen, wie etwa Selbstständiger, könnte das Interesse der Verbraucher neu entfacht werden und zu höheren Neugeschäftsvolumina für Lebensversicherer führen, schreibt Moody´s.
Dennoch bleiben Hürden: Da Vertriebskosten über die gesamte Vertragslaufzeit amortisiert werden müssen und niedrige Provisionen das Engagement von Maklern bremsen könnten, sei ein verhaltener Start nicht unwahrscheinlich. „Die anfängliche Aufnahme könnte sich potenziell verlangsamen.“ Zudem erleichtern niedrige Wechselkosten für Kunden den Abzug von Kapital zu Wettbewerbern.
Zusätzlicher Wettbewerbsdruck droht nicht nur durch Banken, Asset-Manager und Fintechs, sondern auch durch den Staat selbst. Das Gesetz erlaubt es der Bundesregierung, einen öffentlichen Anbieter mit der Verwaltung von Standarddepots zu betrauen. Ein solcher staatlicher Akteur könnte als Preisanker fungieren und den Margendruck auf die privaten Lebensversicherer weiter verschärfen.
Für die Branche bleibe die Absicherung biometrischer Risiken, wie Berufsunfähigkeit oder Hinterbliebenenschutz, eines der wichtigsten verbleibenden Differenzierungsmerkmale in einem zunehmend standardisierten Markt.
Autor: VW-Redaktion
