Können Opfer von Missbrauch ihre private Unfallversicherung in Anspruch nehmen?

„Erlebnisreaktive psychische Störungen“ sind auch nach der Rechtsprechung „in jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgenommen“. Quelle: Bild von Hans Braxmeier auf Pixabay

Opfer sexueller Gewalttaten können Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten, wenn die Taten als Arbeitsunfall eingestuft werden. Das stellt die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) klar. Dies wirft ein Schlaglicht auf die Frage, ob von Missbrauch Betroffene ebenfalls auf Leistungen aus der privaten Unfallversicherung hoffen dürfen.

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