Können Opfer von Missbrauch ihre private Unfallversicherung in Anspruch nehmen?
Opfer sexueller Gewalttaten können Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten, wenn die Taten als Arbeitsunfall eingestuft werden. Das stellt die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) klar. Dies wirft ein Schlaglicht auf die Frage, ob von Missbrauch Betroffene ebenfalls auf Leistungen aus der privaten Unfallversicherung hoffen dürfen.