GDV kritisiert gesetzliche Wartefrist bei Restkreditversicherung

Jörg Asmussen. Bildquelle: GDV

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag das Zukunftsfinanzierungsgesetz verabschiedet. Der Branchenverband GDV kritisiert jedoch, dass nun auch Änderungen bei der Restkreditversicherung vorgenommen werden sollen.

„Die geplante Einführung einer siebentägigen Wartefrist zwischen dem Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags und einer Restkreditversicherung verstößt aus unserer Sicht eindeutig gegen die bereits verabschiedete EU-Verbraucherkreditrichtlinie“, moniert GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen in einer Stellungnahme. Diese sei „maximalharmonisierend, nationale Wahlmöglichkeiten bestehen in dieser Frage nicht.“

Zudem sei ein Rechtsgutachten im Auftrag des GDV zu dem Ergebnis gekommen, dass EU-Mitgliedstaaten Produktbündelungen zulassen, also den Abschluss eines Kreditvertrags in einem Paket gemeinsam mit anderen Finanzprodukten oder -dienstleistungen gestatten. „Die von den Regierungsfraktionen geplante Wartefrist von sieben Tagen würde verhindern, den Kreditvertrag in einem Paket gemeinsam und damit zeitgleich mit einer Restkreditversicherung abzuschließen. Damit wäre es EU-rechtswidrig“, kritisiert Asmussen.

Autor: VW-Redaktion

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