Schweizer Nationalrat billigt umstrittene Pensionskassenreform

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In der Schweiz hat das Parlament die Reform der Pensionskassen beschlossen. Der Nationalrat stimmte mit 113 zu 69 Stimmen bei 15 Enthaltungen. Der Ständerat stimmte mit 29 zu acht Stimmen bei fünf Enthaltungen für das Gesetzesvorhaben. Eine Volksabstimmung gilt Medienberichten zufolge als sicher.

Wie das Online-Magazin Moneycab berichtet, soll mit der „Reform BVG 21“ die berufliche Vorsorge für die Zukunft fit gemacht werden. Die Gründe liegen laut Bericht vor allem darin, „dass die Pensionskassen wegen der Überalterung der Gesellschaft zuletzt mehr Geld für die Finanzierung der laufenden Renten aufwenden mussten, als zuvor von Arbeitgebern und Angestellten angespart worden war“. Dies führe laut Bericht zu einer Umverteilung von den Erwerbstätigen zur Rentnergeneration.

Demnach sollen nach der Senkung des Umwandlungssatzes 15 Jahrgänge, ein Teil der Übergangsgeneration lebenslang einen Rentenzuschlag auf der beruflichen Vorsorge erhalten. Davon würde rund die Hälfte dieser Generation davon profitieren. Dies bedeute in der Praxis: Wer beim Renteneintritt über ein Altersguthaben von 215.100 Franken oder weniger verfüge, soll Anrecht auf den vollen Zuschlag haben. Für Altersguthaben zwischen 215.100 und 430.200 Franken soll es laut Reform „einen degressiven Zuschlag geben. Wer mehr Guthaben hat, erhält keine Kompensation“.

Darüber hinaus habe sich das Schweizer Parlament laut Bericht auch auf eine neue Grenze für den Eintritt in die berufliche Vorsorge geeinigt. Demnach musste bislang jeder Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von 22.050 Franken in die Pensionskasse aufgenommen werden. Nun wurde die Bemessungsgrenze auf ein Jahresgehalt von 19.845 Franken gesenkt. Kritik an dem Vorhaben gab es allerdings vor allem von der politischen Linken im Schweizer Parlament, die laut Bericht zum ursprünglichen Sozialpartnerkompromiss zurückkehren wollte.

Die Schweizer Versicherer sehen in der Reform hingegen „einen mehrheitsfähigen Kompromiss, der die zweite Säule an die veränderten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anpasst“. So umfasse die Reform laut einer Stellungnahme des Schweizer Versicherungungsverbandes (SVV) die Senkung des überhöhten BVG-Umwandlungssatzes von 6,8 Prozent auf 6,0 Prozent, was die unerwünschte Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Rentenbeziehenden reduziert.

„Es ging bei dieser wichtigen Reform zudem nie darum, das Leistungsniveau zu erhöhen, sondern die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes durch geeignete Maßnahmen so zu kompensieren, dass das Leistungsniveau im obligatorischen Bereich bei Erreichen des Rentenalters möglichst erhalten bleibt.“

Urs Arbter, Direktor des Schweizer Versicherungsverbandes (SVV)

Mit der gleichzeitigen Verstärkung des Sparprozesses würde der Senkung des BVG-Umwandlungssatzes entgegengewirkt und die Vorsorgesituation von Erwerbstätigen mit tiefen Löhnen – oft jüngere oder teilzeiterwerbstätige Frauen und Männer – verbessert. „Das Parlament hat sich auf ein ausgewogenes Reformpaket zu vertretbaren Kosten geeinigt, das auch von der Schweizer Versicherungswirtschaft unterstützt wird“, betont SVV-Direktor Urs Arbter.

Zudem sei der SVV zuversichtlich, dass sich die Räte auf eine mehrheitsfähige Reform geeinigt hätten, die auch in der zu erwartenden Volksabstimmung Bestand haben würden. „Auch das Schweizer Stimmvolk wird verstehen, dass die Reform der zweiten Säule nicht weiter verzögert werden darf. Das nun verabschiedete Maßnahmenpaket ist ein konstruktiver und kostenmäßig verkraftbarer Kompromiss zugunsten einer zeitgemäßen beruflichen Vorsorge“, ergänzt Arbter.

Autor: VW-Redaktion

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