Verbeitragung von Betriebsrenten: PUEG bringt Bürokratie-Irrsinn für Meldestellen

Quelle: Bild von Anja Heidsiek auf Pixabay

Die Fortschrittskoalition hat mit dem 8. SGB-IV-Änderungsgesetz zum Jahresende den Zahlstellen ab Januar 2024 neue Meldepflichten bei Betriebsrenten auferlegt. Doch nun plant man sehr kurzfristig weitere Bürokratie-Hürden im Zahlstellenmeldeverfahren. Verbände laufen Sturm.

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