Honorarkonzept-Chef Reddmann: „Häufig wird das Thema Provisionsverbot sehr emotional und polemisch diskutiert“

Heiko Reddmann. Quelle: Honorarkonzept GmbH

Die Debatte um ein europaweites Provisionsverbot beschäftigt die Vermittlerschaft. Der geballte Widerstand gegen die Pläne ließ nicht lange auf sich warten. Honorarkonzept-Chef Heiko Reddmann sieht in der Diskussion auch Chancen für die Honorarberatung.

„Die immer wieder aufflammende Diskussion um ein Provisionsverbot wird sich durch das laufende Jahr ziehen. Häufig wird das Thema jedoch sehr emotional und polemisch diskutiert. Wir beobachten, dass dies Berater zusätzlich verunsichert. Daher wäre es ratsamer, die Vergütung von professioneller und umfassender Beratung nicht durch regulatorische Verbote zu steuern“, konstatiert Reddmann in einem Marktkommentar.

Vielmehr müssten „die in der Praxis bewährten Systeme durch die Zusammenarbeit aller Marktakteure weiterentwickelt werden. Denn Tatsache ist: Sowohl Provisions- als auch Honorarberatung haben ihre Daseinsberechtigung. Bei einer transparenten Beratung und dem gleichberechtigten Nebeneinander von Provisionen und Honoraren regelt dann letztlich der freie Markt, welche Vergütungsform gewählt wird und das zum Vorteil aller am Prozess Beteiligten“.

Daher würde die „mediale Präsenz der Debatte dazu beitragen, dass die Honorarberatung immer mehr in das Bewusstsein von Maklern rückt. Sie befassen sich vermehrt mit dem Einstieg in die Honorarberatung. Aus unserer Sicht ist das nicht nur eine logische Konsequenz, sondern ein wichtiger Schritt. Makler sind Unternehmer und sollten vorausschauend handeln. Das bedeutet, dass sie durchaus darüber nachdenken sollten, ihr Geschäftsmodell um die Beratung und Vermittlung auf Honorarbasis zu erweitern. Die IDD-Gesetzgebung erlaubt explizit ein hybrides Geschäftsmodell, das Versicherungsmaklern und ihren Kunden je nach Bedarf und Produkt die Freiheit lässt, sich für eine honorar- oder eine provisionsbasierte Lösung zu entscheiden. Gerade dieses Nebeneinander von Honorar- und Provisionswelt findet aus unserer Beobachtung heraus das wachsende Interesse der Maklerschaft“, erläutert der Geschäftsführer der Honorarkonzept GmbH.

Zudem seien die „Beratungspflichten im Bereich Nachhaltigkeit ein weiterer Aufwand, der auf die Branche zukommt. Das Thema wird in 2023 in jedem Fall Fahrt aufnehmen. Im letzten Jahr wurden Beratungspflichten bei Versicherungsanlageprodukten eingeführt. Bei Finanzanlagenvermittlern steht dies noch aus. Ebenso müssen die Fondsgesellschaften seit Januar 2023 neue Informationen in standardisierter Form zu ihren ESG-Fonds offenlegen. Vieles ist hier noch zu tun und muss sich erst einspielen. Die Hoffnung bleibt, dass dieses wichtige Thema am Ende nicht zum Papiertiger wird“, prognostiziert Reddmann.

Autor: VW-Redaktion

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