Bundesländer wagen neuen Vorstoß bei Elementarschaden-Pflichtversicherung

Bildquelle: Deutscher Bundestag/ Felix Zahn/ Photothek

Spätestens seit der Flutkatastrophe im Ahrtal plädieren die Bundesländer für einen verpflichtenden Versicherungsschutz gegen Unwetterschäden. Nachdem die Bundesregierung bislang einen entsprechenden Gesetzesentwurf schuldig geblieben ist, preschen einige Bundesländer erneut nach vorn.

Demnach wollen Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen zeitnah per Bundesratsinitiative eine bundesweite Pflichtversicherung für Elementarschäden erreichen. Das Ziel sei, für Gebäudeeigentümer eine private Versicherungspflicht gegen Elementarschäden flächendeckend durchzusetzen, heißt es bei der Landesregierung in Stuttgart. Dabei sei die Bundesregierung bislang nicht ausreichend tätig geworden, „um sich für die Unwettersaison im Sommer zu wappnen“, betonte Ministerpräsident Winfried Kretschmann gegenüber dem Handelsblatt. „Jedes weitere Ereignis bringt hohe Schäden und immense finanziellen Folgekosten für Bund und Länder“, so der Grünen-Politiker.

„Wir haben bereits im Juni 2022 eine Zusage des Bundeskanzlers erhalten, das Thema anzugehen – doch bis heute hat der Bund keine brauchbaren Lösungswege präsentiert“, ergänzt der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU). Daher müsse die Pflichtversicherung weiter auf der Tagesordnung bleiben. „Es darf nicht sein, dass das Thema nur unmittelbar nach einer Katastrophe auf der Agenda steht und danach vergessen wird“, erklärte Wüst laut Tagesschau.

Daher habe sich die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) nach Angaben der Landesregierung von NRW „bereits im Juni 2022 klar für die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden ausgesprochen. Nur eine bundesweite Regelung erscheint sachgerecht, weil Naturkatastrophen nicht an den Ländergrenzen haltmachen“. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) kündigte ebenfalls an, dass das Thema auch in der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag kommender Woche besprochen werden solle. 

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bekräftigte indes seine bisherige Position: „Prävention und Klimafolgenanpassung sind der Dreh- und Angelpunkt, damit Schäden durch Naturkatastrophen und damit Versicherungsprämien finanziell nicht aus dem Ruder laufen. Die Versicherungswirtschaft setzt sich daher für ein Gesamtkonzept aus Prävention, Klimafolgenanpassung und Versicherung ein. Sie sieht vor, alle Wohngebäude rundum gegen Naturgefahren zu versichern. Dafür würden bereits geschlossene Gebäudeversicherungen von einem Stichtag an automatisch auf Elementarschutz umgestellt, sofern Kunden nicht widersprechen. Dafür braucht es eine gesetzliche Grundlage“, betont GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Die Versicherer setzen sich für ein Gesamtkonzept aus Prävention, Klimafolgenanpassung und Versicherung ein.

Das Bundesjustizministerium hatte jüngst zwar entsprechende Eckpunkte für eine Pflichtversicherung festgelegt. Allerdings heißt es in dem Bericht, welcher auf den 6. Dezember datiert sei, dass es sich dabei um keine Vorfestlegung, ob eine Pflicht zur Absicherung eingeführt werde, handle. Entsprechende Regelungen könnten zudem auch von den Bundesländern erlassen werden.

„Der unter Federführung des Bundesministeriums der Justiz erstellte Bericht legt dar, unter welchen Maßgaben die mögliche Einführung einer Versicherungspflicht denkbar erscheinen könnte. Dies bedeutet jedoch nicht, dass eine Entscheidung hinsichtlich des ob oder wie für die Einführung einer solchen Pflichtversicherung getroffen wurde“, betonte eine Ministeriumssprecherin gegenüber VWheute. Vielmehr habe „die Bundesregierung – auf Bitten der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (MPK) – die Einführung einer solchen Pflichtversicherung anhand eines konkreten Regelungsvorschlags erneut geprüft“.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte jüngst eine bundesweite Lösung für eine Elementarschaden-Pflichtversicherung abgelehnt. „In einer Zeit höchster finanzieller Belastungen privater Haushalte sollten wir von allem die Finger lassen, was Wohnen und Leben in Deutschland noch teurer macht“, betonte der Jurist im Gespräch mit dem Handelsblatt. So wäre eine solche Pflicht aus seiner Sicht zwar verfassungsrechtlich „wohl möglich“. „Politisch halte ich sie für falsch“, betonte Buschmann.

So wäre es „in der gegenwärtigen gesamtwirtschaftlichen Lage unangebracht, den Wohngebäudeeigentümern noch mehr Kosten aufzubürden“, die an die Mieterinnen und Mieter durchgereicht würden. Vielmehr plädiert der FDP-Politiker für Aufklärungskampagnen. „Der informierte Wohngebäudeeigentümer kann dann selbst entscheiden, ob und wie er das Risiko von Schäden am eigenen Gebäude trägt“, betont der Bundesjustizminister.

Autor: VW-Redaktion

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