Betriebsrente: Ohne Wechsel des Versicherungsnehmers bleibt die Beitragspflicht
Nach einem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ist für die spätere Verbeitragung der Leistung bei einer Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds der Versicherungsnehmerwechsel entscheidend für die richtige Einordnung. Schon 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden.