Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten begrüßt Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen

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Zum 1. Januar ist das 8. SGB IV-Änderungsgesetz in Kraft getreten. Damit fallen bei dem Bezug einer Altersrente die Hinzuverdienstgrenzen vollständig weg. Die AG Zeitwertkonten begrüßt diese Neuregelung ausdrücklich und nennt sie einen „Turbo für Zeitwertkonten und die Flexirente“.