PUEG im Kabinett beschlossen: Zahlstellen und Arbeitgeber müssen umsetzen

Wichtige Regelung: Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) will verfassungskonform nach entsprechenden Beschlüssen des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zum 1. Juli 2023 Abschläge bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung nach Anzahl der Kinder umsetzen.Die Umsetzung müssen Arbeitgeber für aktive Arbeitnehmer und Zahlstellen für Betriebsrentner leisten
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