LG Berlin verurteilt Finanzunternehmen zu Schadenersatz wegen Falschberatung

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Falschberatung kann für manchen Finanzvermittler zum Problem werden. In einem aktuellen Fall hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Berlin nun ein Finanzberatungsunternehmen wegen Falschberatung zu einer Schadenersatzzahlung in fünfstelliger Höhe verurteilt.

Demnach erhält der Kläger einen Schadensersatz in Höhe von 12.150 Euro zuzüglich Zinsen. Laut Urteil habe sich dieser über eine sichere Geldanlage zur Altersvorsorge beraten lassen wollen. Dabei hatte die Anlageberaterin eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds als geeignete Anlage empfohlen. Allerdings stellte das Gericht nun fest, dass die Anlageberaterin die aus dem Beratungsvertrag folgenden Pflichten verletzt habe und dass die streitgegenständliche Beratung nicht anlegergerecht gewesen sein soll.

„Es haben sich für das Gericht im vorliegenden Rechtsstreit keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Mitarbeiterin der beklagten Anlageberaterin in der Beratung die aktuellen persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers und insbesondere seine Risikobereitschaft abgefragt und bei der Empfehlung der Anlage berücksichtigt hat“, teilte die Kanzlei Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann (AKH-H) mit, die den Kläger vertritt.

So habe die Beklagte „lediglich bekundet, dass bereits in einer nicht streitgegenständlichen Anlageberatung in 2010 schon alles abgefragt worden sei, damals hatte sie dem Kläger nach ihren Bekundungen einen Riestervertrag vermittelt.“ Allerdings sei es völlig unzureichend gewesen, „dies nicht auch im Zusammenhang mit der Beratung gemacht zu haben, zumal sich die persönlichen Verhältnisse des Klägers erheblich geändert hatten“.

Demnach gehe das Landgericht Berlin auf Basis der durchgeführten Beweisaufnahme jedoch davon aus, dass der Kläger gegen die beklagte Finanzberaterin einen Schadensersatzanspruch wegen einer fehlerhaften Anlageberatung (§ 280 Abs. 1 BGB) hat. Das Urteil (Az.: 3 O 171/22 vom 9. Dezember 2022) ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Ob der Fonds auch generelle Defizite aufwies, scheint wohl keine Rolle in der Urteilsfindung gespielt zu haben.

Autor: VW-Redaktion

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