Gericht hat Probleme einen Assekuradeur einem bestimmten Vermittlertyp zuzuordnen

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Das OLG Hamburg hatte unlängst über den Ausgleichsanspruch einer Assekuradeurin zu entscheiden. Die Urteilsgründe zeigen, dass dem Senat der Assekuradeur als Vermittlertypus unbekannt war. Entsprechend schwer tat er sich damit, ihn als Versicherungsvertreter zu identifizieren. Eine Einordnung von Jürgen Evers von Evers Rechtsanwälte für Vertriebsrecht.