PKV-Verband warnt vor schleichender „Arbeitnehmer-Bürgerversicherung“

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Angestellte müssen im kommenden Jahr deutlich mehr verdienen, um sich frei zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Privaten Krankenversicherung (PKV) entscheiden zu können. Die Bundesregierung hat mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2023 die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) auf 66.600 Euro (2022: 64.350 Euro) angehoben. Das hat schwere Folgen für die privaten Krankenversicherer.

Die JAEG legt fest, ab welchem Gehalt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr versicherungspflichtig in der GKV sind und in eine private Krankenversicherung wechseln können, berichtet der PKV-Verband. Sie wird im allgemeinen Sprachgebrauch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet. Die Beitragsbemessungsgrenze, die bestimmt, bis zu welcher Höhe das Einkommen für Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen wird, steigt auf 59.850 Euro (2022: 58.050 Euro).

Die Bundesregierung passt die Sozialversicherungsrechengrößen jährlich entlang der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland an (2021: +3,30 Prozent). Laut PKV-Verband driften in der Krankenversicherung die Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze im Zeitverlauf zunehmend auseinander: Lag die Differenz zwischen beiden im Jahr 2003 noch bei 4.500 Euro, wird sie mit der neuen Verordnung im Jahr 2023 6.750 Euro betragen.

Quelle: PKV

Bis Ende 2002 waren die Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze in der GKV identisch. Die damalige rot-grüne Bundesregierung hat sie zur Jahreswende 2002/2003 voneinander entkoppelt und die Versicherungspflichtgrenze im Verhältnis überproportional erhöht. Damit war das klare Ziel verbunden, den Kreis der Versicherten, die zwischen GKV und PKV entscheiden können, einzugrenzen, so der PKV-Verband in einer Mitteilung.

„Mit der außerordentlichen Anhebung der Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2003 wurde der Wettbewerb zwischen GKV und PKV bewusst eingeschränkt“, heißt es vonseiten des PKV-Verbands. In der Folge waren Arbeitnehmer in der GKV pflichtversichert. Der PKV-Verband warnt nun vor einer schleichenden „Arbeitnehmer-Bürgerversicherung“.

Um die großen Vorteile des Systemwettbewerbs und die Wahlfreiheit zu stärken, müsse die Versicherungspflichtgrenze wieder auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze abgesenkt werden, heißt es.

Autor: VW-Redaktion