PKV-Verband warnt vor schleichender „Arbeitnehmer-Bürgerversicherung“

Angestellte müssen im kommenden Jahr deutlich mehr verdienen, um sich frei zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Privaten Krankenversicherung (PKV) entscheiden zu können. Die Bundesregierung hat mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2023 die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) auf 66.600 Euro (2022: 64.350 Euro) angehoben. Das hat schwere Folgen für die privaten Krankenversicherer.

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