Nach Prozess um HIV-Infektion: US-Schauspieler Charlie Sheen zahlt Schadenersatz an Ex-Freundin

Eine HIV-Infektion ist heute kein Todesurteil mehr. Betroffene können Jahrzehntelang mit dem Virus leben, sofern sie rechtzeitig und regelmäßig antiretrovirale Medikamente bekommen. (Bildquelle: Mike Mozart/flickr/https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/)

Hohe Schadenersatzforderungen sind bei Rechtsstreitigkeiten in den USA durchaus üblich – insbesondere, wenn die Kläger oder die Beklagten einen gewissen „Promi“-Status haben. Aktuelles Beispiel ist Charlie Sheen: Der Schauspieler hat sich mit laut einem Medienbericht mit seiner Ex-Freundin auf einen Schadenersatz von 120.000 US-Dollar geeinigt. Diese warf ihm vor, sie mit HIV infiziert zu haben.

Laut einem Bericht der TMZ unter Berufung auf juristische Unterlagen eine entsprechende Vereinbarung im L.A. County Superior Court eingereicht, wonach Sheen seiner Ex insgesamt 120.000 US-Dollar zahlen muss – und zwar in monatlichen Raten von jeweils 10.000 US-Dollar.

Der Rechtsstreit reicht laut einem Bericht des Nachrichtensenders ntv bereits ins Jahr 2017 zurück. Dabei behauptete die Frau, bereits 2015 eine Affäre mit dem Schauspieler begonnen zu haben. Dabei soll es auch zu ungeschütztem Sex gekommen sein. Die Frage, ob er sexuell übertragbare Krankheiten habe, soll Sheen zunächst verneint haben. Erst nach dem Tete-a-Tete soll er sie schließlich von seiner Krankheit unterrichtet haben.

In der Klageschrift soll Sheen zwar nicht namentlich genannt worden sein. Allerdings habe der Schauspieler laut Bericht seine Erkrankung im November 2015 im US-Fernsehen öffentlich gemacht. Dabei habe er die Diagnose vor mindestens zwei Sexualpartnerinnen verheimlicht. Sheen behauptete jedoch, er habe sich beide Male geschützt.

Auch Sheens Ex-Verlobte Brett Rossi hatte im Jahr 2015 Klage gegen den US-Schauspieler eingereicht. Demnach soll sie fünfmal Sex gehabt mit ihm gehabt haben, bevor sie von seiner HIV-Infektion erfahren haben will. Außerdem soll sie körperlich sowie seelisch missbraucht worden sein.

Autor: VW-Redaktion

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