US-Schauspieler Bill Cosby erneut wegen sexuellem Missbrauch bestraft: Muss AIG zahlen?

Konzernsitz von AIG. Quelle: ProPublica/Dan Nguyen / flickr / https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/

Neues Urteil gegen den ehemaligen US-Fernsehstar Bill Cosby: Der 84-Jährige wurde erneut des sexuellen Missbrauchs für schuldig befunden worden. Ein US-Zivilgericht sah es als erwiesen an, dass er die Klägerin in den 1970er-Jahren in Los Angeles im Alter von 16 Jahren missbraucht haben soll. Was bedeutet dies für seinen Versicherer?

Laut einem Bericht des ZDF sprach das Gericht der Klägerin nun eine Schadenersatzsumme von 500.000 Dollar (etwa 475.000 Euro) zu. Die heute 64-Jährige soll die Vorwürfe bereits 2014 erhoben haben. Zu einem Strafprozess sei es jedoch nicht mehr gekommen, da der Vorfall bereits verjährt war. Weil die Frau zu dem Zeitpunkt der Tat aber minderjährig war, konnte sie laut Bericht zivilrechtlich mit einer Schadenersatzklage gegen Cosby vorgehen.

Der ehemalige Fernsehstar selbst wurde bereits 2018 wegen sexueller Nötigung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Insgesamt sollen mehr als 60 Frauen dem Entertainer sexuelle Übergriffe vorgeworfen haben – die Cosby allerdings immer wieder zurückwies.

Dabei waren die Vorwürfe nicht die einzige juristische Auseinandersetzung für Cosby: Sein D&O-Versicherer AIG hatte Cosby bereits vor einigen Jahren verklagt, um seine Verteidigungskosten nicht zahlen zu müssen. AIG berief sich Medienberichten zufolge auf Ausschlüsse in den Policen, die eine Deckung für Schäden aufgrund von sexueller Belästigung, Fehlverhalten oder Belästigung oder sexuellem, körperlichem oder geistigem Missbrauch ausschließen würden.

Cosby selbst argumentierte jedoch, dass es sich in den konkreten Fällen um Verleumdung gehandelt hätte. 2016 argumentierten die Anwälte von AIG vor einem US-Bezirksgericht, dass es keine Rolle spiele, ob die Frauen wegen Verleumdung geklagt hätten. Vielmehr würden ihre Ansprüche auf den Missbrauch zurückgehen, den sie durch Cosby erlitten hätten.

Ein Bundesberufungsgericht hatte schließlich entschieden, dass AIG für die Verteidigung in neun Klagen wegen des Vorwurfes der sexuellen Belästigung aufkommen musste. Ob dies nun auch für diesen Fall gilt, ist nicht bekannt.

Autor: VW-Redaktion

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