Landgericht Darmstadt: Autofahrerin haftet nicht bei Dominoeffekt

Ein Autofahrer haftet bei einem Unfall nicht bei einem Dominoeffekt, Quelle: Bild von Here and now, unfortunately, ends my journey on Pixabay auf Pixabay

Die reine Anwesenheit eines Fahrzeugs bei einem Unfall begründet noch keine Haftung des Halters. Dies hat das Landgericht Darmstadt entschieden (Az.: 29 O 312/20). Demnach müsste ein Autofahrer durch seine Fahrweise oder sonstige Faktoren das Schadengeschehen bei einem Unfall beeinflussen.

Der konkrete Fall: Drei Fahrzeuge waren auf drei Fahrstreifen unterwegs. Ganz rechts fuhr eine Autofahrerin, auf der mittleren Spur rollte ein Sattelschlepper. Links fuhr eine weitere Pkw-Fahrerin. Dabei wollte der Lastwagenfahrer auf die rechte Spur fahren und berührte dabei den dort rollenden Pkw. Dessen Fahrerin verlor die Kontrolle, kam ins Schleudern und stieß mit dem Auto auf dem Streifen ganz links zusammen. Dabei wurde dessen Fahrerin schwer verletzt, berichtet die Deutsche Presseagentur (dpa).

Die betroffene Fahrerin forderte von der Versicherung der anderen Pkw-Fahrerin Schadenersatz und Schmerzensgeld. Ihr Argument: Die Fahrerin dieses Autos hätte den Schaden verursacht, da sie den Lkw rechts überholt hätte und es so zum Unfall gekommen wäre. Der betroffene Kfz-Versicherer verweigerte jedoch die Zahlung und verwies auf die Unschuld seiner Versicherten.

Das Landgericht Darmstadt entschied nun im Sinne des Versicherers und der beklagten Autofahrerin: So konnte keine Unachtsamkeit ihrerseits als Unfallursache ermittelt werden. Der Lkw habe demnach das Auto gerammt und so dafür gesorgt, dass es gegen das Fahrzeug der Klägerin schleuderte. Demnach reiche bloße Anwesenheit eines Fahrzeugs an einer Unfallstelle für eine Haftung nicht aus, stellte das Gericht klar.

Autor: VW-Redaktion

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