PKV-Verband fordert Nachbesserungen bei EU-Verordnung zu Künstlicher Intelligenz
Künstliche Intelligenz ist in der Versicherungsbranche nicht mehr wegzudenken. Eine neue EU-Verordnung will nun einen regulatorischen Rahmen für die Anwendung von KI regeln. Der PKV-Verband sieht allerdings erheblichen Nachbesserungsbedarf.
Der Vorschlag der EU-Kommission sehe demnach vor, neue KI-Anwendungen auf potenzielle Risiken für die Sicherheit und die Grundrechte zu überprüfen und gegebenenfalls zu beschränken oder zu verbieten. Dieser risikobasierte Ansatz zur Regulierung von KI anhand von Risikoklassen sei sinnvoll, die Ausgestaltung jedoch unverhältnismäßig, kritisiert die vbw.
Ähnlich sieht es auch der PKV-Verband: Der Entwurf des AI-Acts gefährde dieses Potenzial und den Mehrwert für Versicherungskunden und Patienten, kritisierte PKV-Vorsitzender Ralf Kantak beim „Politischen Dialog Brüssel“. Zudem würden im Kommissionsvorschlag die in der PKV eingesetzten IT-Strukturen zur Prämienberechnung, zur Prüfung und Einschätzung von Versicherungsrisiken (Underwriting) oder für das Schadenmanagement komplett in die Kategorie der Hochrisikoanwendungen fallen, kritisiert der PKV-Verband. Vielmehr empfehle Kantak den europäischen Institutionen eine präzisere und sachgemäße Definition von KI. Die weit gefasste Variante des Entwurfs umfasse aktuell eine Vielzahl von konventionellen IT-Systemen.
Autor: VW-Redaktion