Versicherer muss Unfallopfer sexuelle Dienstleistungen bezahlen

„Sex gehört zu den grundlegenden menschlichen Bedürfnissen“, befanden die Sozialrichter. (Bildquelle: stokpic/Pixabay)

Frederic S. hatte Ende Dezember 2003 als Azubi einen schweren Autounfall. Seitdem kämpft er mit Koordinationsstörungen, die ihm Selbstbefriedigung unmöglich machen. Das Sozialgericht Hannover musste entscheiden, ob Sex etwas mit sozialer Teilhabe zu tun hat und wer die Kosten in diesem Fall übernehmen soll.

Frederic S. kam nach dem Unfall schwerstverletzt in die Klinik, lag mit Schädelhirn-Trauma im Wachkoma. Wie durch ein Wunder überlebte er, berichtet die Bild-Zeitung. Inzwischen ist der 39-Jährige wieder weitgehend selbstständig, aber immer noch schwerbehindert. Er kämpfe mit spastische Lähmungen, die ihm Selbstbefriedigung unmöglich machen. Die Berufsgenossenschaft, über die das Opfer unfallversichert war, gewährte ihm zwei Jahre lang Sexualbegleitung. Dann gab es einen Sacharbeiterwechsel und die Zahlungen wurden mit dem Argument eingestellt, Sex habe nichts mit sozialer Teilhabe zu tun.

Dagegen klagte Frederic S. und bekam Recht. „Sex gehört zu den grundlegenden menschlichen Bedürfnissen“, befand Richter Rainer Friske. „Eine selbstbestimmte Sexualität ist Voraussetzung für eine wirksame und gleichberechtigte Teilhabe und soziale Eingliederung des Menschen mit Behinderung.“ Die Berufsgenossenschaft muss die Zahlungen für vier Mal Sex im Monat wieder aufnehmen, kann aber in Berufung gehen.

Autor: VW-Redaktion

2 Kommentare

  • Was sich manchmal kleine Sachbearbeiter so anmaßen, ist schon harter Tobak. Das Urteil ist korrekt und wird in einem eventuellen Berufungsverfahren auch bestätigt. Widerlich sowas…

  • Was sich der Harry mit seinem Kommentar so anmaßt, ist schon harter Tobak. Weil er das Urteil für korrekt hält (dem mag ich inhaltlich nicht widersprechen oder beipflichten), verunglimpft er einen ganzen Berufsstand und würdigt ihn pauschal herab. Widerlich sowas …

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