Deutliche Sprünge in der bAV-Verbreitung erst in fünf Jahren

Marco Arteaga (links) und Rolf Schmachtenberg (rechts). Quelle: brs

„Leinen los, Sozialpartnermodelle!“ Da hatten sich die im Eberbacher Kreis zusammengeschlossenen Fachanwälte für die betriebliche Altersversorgung (bAV) bei ihrem Kongress wohl etwas mehr erhofft. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist bereits seit Anfang 2018 in Kraft. Aber das Sozialpartnermodell, das die Arbeitgeber von der Haftung entlastet und mit reinen Beitragszusagen ohne Garantien auskommt, erweist sich nach wie vor als schwere Geburt.

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