Direktversicherung: Bundesgerichtshof entscheidet zum ewigen Widerspruchsrecht

Bundesgerichtshof, Nordgebäude. Quelle: BGH.

Neues aus Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof hat darüber zu entscheiden, ob ein Widerspruchsrecht des Arbeitgebers gegen eine Direktversicherung auf den ehemaligen Arbeitnehmer nach dessen Ausscheiden übergeht. Der Arbeitnehmer hatte gegen den Versicherer geklagt. Es ging um einen Betrag von rund 9.000 Euro.

Jetzt Plus-Mitglied werden und weiterlesen: Zugriff zu allen Artikeln auf vwheute.de.
Login für Abonnenten Jetzt abonnieren!