Angestellter fordert Schadenersatz wegen Betriebsgeburtstagsfeier wider Willen

Geburtstagsfeier mit böser Überraschung. Bildquelle: Gerd Altmann auf Pixabay
Eine – zugegeben gut gemeinte – Geburtstagsfeier eines US-Unternehmens für einen Mitarbeiter kommt das Management möglicherweise teuer zu stehen. Wegen einer Angststörung war dem vermeintlichen Geburtstagskind so gar nicht nach Feiern zumute. Der Mann wurde schließlich entlassen – und klagt nun auf Schadenersatz im sechsstelligen Bereich.