Angestellter fordert Schadenersatz wegen Betriebsgeburtstagsfeier wider Willen

Eine - zugegeben gut gemeinte - Geburtstagsfeier eines US-Unternehmens für einen Mitarbeiter kommt das Management möglicherweise teuer zu stehen. Wegen einer Angststörung war dem vermeintlichen Geburtstagskind so gar nicht nach Feiern zumute. Der Mann wurde schließlich entlassen - und klagt nun auf Schadenersatz im sechsstelligen Bereich.

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