Unzulässige Klauseln in der Rechtsschutzversicherung: Österreichische Verbraucherschützer gewinnen gegen Generali

Generaldirektion Wien der Generali Versicherung (Quelle: Generali)

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte gegen Generalis Rechtsschutzversicherung in Österreich. Eine Klausel erlaubte es der Generali u.a., Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten abzulehnen. Das Handelsgericht (HG) Wien erklärte nun alle eingeklagten Klauseln für gesetzwidrig.

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