Gesetzgeber billigt neue Ausbildungsordnung für Versicherungskaufmann

Quelle: Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Die Ausbildungsordnung zum neuen Berufsbild Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen wurde vom Gesetzgeber (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)) unterzeichnet und ist am Dienstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Sie tritt am 1. August 2022 in Kraft. Was ist daran neu?

Ein für alle Auszubildenden verpflichtender Kern umfasst insbesondere digitale Kompetenzen, moderne Arbeits- und Projektmethoden und eine ganzheitliche und nachhaltige Beratung in einer Ausrichtung auf Kundenbedarfsfelder, teilt der BWV-Versicherungsverband mit. Darauf aufbauend ermöglichen fünf Wahlqualifikationen eine Spezialisierung für spätere Tätigkeitsfelder.

Zudem können sich IT-affine Auszubildende erstmals auch für Aufgaben an der Schnittstelle zwischen IT- und versicherungsfachlichem Bereich qualifizieren. Darüber hinaus wurde die Prüfungsstruktur verändert: Mit der sogenannten „gestreckten Abschlussprüfung“ werden alle schriftlichen Teilleistungen in die Abschlussnote einfließen.

Autor: VW-Redaktion

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