Cyberattacken russischer Hacker trotz Kriegsausschlussklausel versicherbar?

Vorsicht vor dem Datendiebstahl. Bildquelle: Daniel Roberts auf Pixabay

In den Bedingungen von Cyberversicherungen sind Kriegsausschlussklauseln üblich. Schon vor dem Ukrainekonflikt versuchten Versicherer Cyberangriffe als Ereignisse einzustufen, die unter die Ausschlussklausel fallen und führten an, es handele sich um einen Cyberkrieg. Doch es gibt auch gewichtige Stimmen, die die Sachlage anders sehen.

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