Wann der Kriegsausschluss in der Ukraine greift und wo Versicherer trotzdem haften müssen

Mit dem Ukraine-Krieg stellt sich die Branche die Frage, inwieweit es zu Versicherungsfällen in Deutschland kommen kann, insbesondere in der Betriebsunterbrechungsversicherung, sei es in einer „normalen“ oder in einer innerhalb einer Cyberversicherung inkludierten Versicherung. Vier konkrete Schadenszenarien und ihre rechtliche Einordnung, analysiert von Professor Dr. Dirk-Carsten Günther, Partner bei BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB.

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Cyberattacken russischer Hacker trotz Kriegsausschlussklausel versicherbar?

In den Bedingungen von Cyberversicherungen sind Kriegsausschlussklauseln üblich. Schon vor dem Ukrainekonflikt versuchten Versicherer Cyberangriffe als Ereignisse einzustufen, die unter die Ausschlussklausel fallen und führten an, es handele sich um einen Cyberkrieg. Doch es gibt auch gewichtige Stimmen, die die Sachlage anders sehen.

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