LG Hamburg: Eltern haften für Fahrradunfall der Kinder

Quelle: Bild von 琛茜 蒋 auf Pixabay

Eltern haften für ihre Kinder, wenn diese ohne Vorwarnung mit einem Fahrrad einen Fußgänger verletzen. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden (Az.: 302 O 147/20). So hätten sie den Mann warnen oder den Jungen zum Anhalten auffordern müssen.

Im konkreten Fall fuhr ein fünfjähriger Junge mit dem Fahrrad auf dem Gehweg seiner Mutter voraus. Ein Mann war zu Fuß in der gleichen Richtung unterwegs. Das Kind setzte an einer Engstelle zum Überholen des Fußgängers an, ohne zu klingeln oder zu rufen. Dabei streifte der Junge den Mann, worauf hin dieser stürzte und sich erhebliche Verletzungen zuzog. Zudem wurde seine Brille beschädigt und er erlitt eine posttraumatische Belastungsstörung.

Der Mann klagte daraufhin auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Die Richter am LG gaben der Klage statt. So liege eine Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Mutter vor, obwohl das Kind im Radeln schon recht geübt, und die Mutter unmittelbar in der Nähe war, so das Gericht. Dabei sei nicht entscheidend, ob die Mutter ihrem Kind die Gefahren des Straßenverkehrs erklärt hatte.

Zudem waren die Richter der Ansicht, dass die Mutter die erhöhte Unfallgefahr an der engen Stelle des Gehwegs, an der ihr Kind überholen wollte, hätte erkennen müssen. Sie hätte eingreifen müssen, als ihr Sohn vor dem Überholen nicht klingelte oder den Fußgänger durch Rufen warnen. Das heißt, sie selbst hätte den Mann warnen oder den Jungen zum Anhalten auffordern müssen, so das Gericht.

Autor: VW-Redaktion

3 Kommentare

  • Sicherlich wird der Sachverhalt nur stark zusammengefasst wiedergegeben, weshalb ein Kommentar grundsätzlich keine rechtlich fundierte Würdigung darstellen kann. Prinzipiell schafft das Urteil jedoch viel Unsicherheit und ist eigentlich rechtlich extrem fragwürdig.Hier fordern die Richter im Endeffekt die Helikoptereltern, die erziehungswissenschaftlich weder gewünscht noch erstrebenswert sind. Da ein Kleinkind in der Praxis nicht durchgängig überwacht werden soll/kann, verwirklicht sich in diesem Fall eher das allgemeine Lebensrisiko für die erwachsene Person. Meist ist ein Eingreifen in derartigen Situationen aufgrund der Geschwindigkeit des Vorganges gar nicht möglich. Dies wird überwiegend von der Rechtsprechung auch so gesehen, denn wo beginnt und endet ansonsten die Haftung von Aufsichtspersonen bei Kleinkindern? Zudem stellt sich die nicht unberechtigten und hypothetischen Fragen, ob das Kind auf entsprechende Rufe unverzüglich und korrekt reagiert hätte oder der Geschädigte entsprechende Rufe auf sich bezogen hätte.
    Final bedeutet das Urteil, dass ein Kleinkind niemals den Zugriffsradius seiner Aufsichtsperson verlassen dürfte, denn kein Erwachsener würde sehenden Auges ein überflüssiges Haftungsrisiko eingehen wollen.
    Sofern das Ziel der Gesellschaft die „Zucht“ weiterer übervorsichtiger und verhaltensgestörter Kinder sein soll, sollte man den von den Richtern vorgegebenen Weg natürlich unbedingt weiterverfolgen. Für mich hat Justizia in diesem Fall aber mal wieder die Augen verbunden und das Hirn hinsichtlich der weitergehenden Folgen ausgeschalten. Es gibt heute nämlich fast kein Urteil mehr, welches auf die Dimension des Einzelfalles beschränkt ist. Es hat immer häufiger eine gesamtgesellschaftliche Dimension. Dies scheint aber unseren Richtern in vielen Fällen nicht bewußt zu sein.

  • Wie bitte? Allgemeines Lebensrisiko? Das ist in meinen Augen starker Tobak!

    Ich stelle mir unter dem Eindruck dieses Kommetars die Frage: Sind Fußwege noch Fußwege, oder haben wir Fußgänger nichts mehr dort verloren? Es beginnt sich schon lange ein Zustand einzustellen, der in absehbarer Zeit nicht mehr tragbar ist.

    Nicht genug, dass absolut rücksichtslose Rad- und E-Bikefahrer die Fußgänger terrorisieren und von den Fußwegen und aus den Fußgängerzonen, selbst bei vorhandenen Radwegen und Radfahrstreifen verjagen, dazu kommen diese unsäglichen E Scooter.

    Denn das Rasen auf dem Fußweg ist für beide Sorten sogenannter „Verkehrsteilnehmer“ selbstverständlich. Unabhängig von Geschlecht und Alter. Wenn es geht, mitten durch die Fußgänger. Unrühmlich auch die Zusteller der „Deutschen Post“. Bei denen fragt man sich: Haben die ein Rad ab!

    Fußwege und Fußgängerzonen sind aber keine Rennstrecken für Fahrräder, E-Bikes und E-.Scooter. Und erst recht keine Müllhalden für letztere. Aber mit einer rotzfrechen Selbstverständlichkeit werden. Fußgänger zu Slalomstangen herabgewürdigt, sollen zur Seite springen und sich anpölbeln lassen. Rücksichts- und respektlos, unverschämt sind Radrambos und E-Scooter.-Chaoten uns gegenüber.

    Und wann sollen denn die lieben Kleinen ihrer Meinung nach Anstand, Respekt und Rücksicht lernen? Wie Sie die Sache sehen, nie und es werden nur egoistische, ichzentrierte Narzissten gezüchtet..Ich habe es selbst erlebt, der Kleine rammelt wie ein …, und die Mutter genauso, nicht besser. Ich, Ich, Ich….

    E-Bikes werden inzwischen zu bis 65 km/h schnellen Geschossen aufgemotzt.

    Alles das wird als Verkehrsmittel bezeichnet für die glorreiche „Verkehrswende“. Aber weder Kennzeichenpflicht und Haftpflichtversicherung. Keine Pflichten, nur Rechte?

    Glauben Sie, Fußgänger tragen Glaskugeln mit sich herum oder haben Fledermausohren. Wie bitte schön, sollen wir eine Gefahr erkennen?

    Im Schadenfall also sollen wir dann die Dummen sein, Körperschäden und wirtschaftliche Nachteile in Kauf nehmen? Auf zugefügtem Schaden sitzenbleiben?

    Wirst Du zum Krüppel gefahren, Pech gehabt? Kommst Du, wie der Fußgänger in Titisee-Neustadt durch einen rücksichtslosen Radrambo zu Tode, Pech gehabt?

    Es tut mir leid, so eine Haltung entspricht nur einer brutalen Ellenbogengesellschaft. Fußgänger haben auch Rechte, so jene auf Sicherheit und körperliche Unversehrtheit.

    Die Richter haben recht gehandelt. Eltern haften für Ihre Kinder. Und hier war sie anwesend. Wie man in anderen Fällen so schön sagt, das Problem ist oft am anderen Ende der Leine. Kinder sind zu oft nur das Spiegelbild Ihrer Eltern.

    Ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen, Ihre Meinung ist für mich als Fußgänger inakzeptabel. Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme müssen einfach anerzogen werden.

    Im Straßenverkehr gibt es kein allgemeines Lebensrisiko. Diese Äußerung empfinde ich als Fußgänger zynisch und verantwortungslos. Als Mangel an Empathie, Verständnis und Respekt.

    Das hat im Straßenverkehr und im allgemeinen Umgang keinen Platz. Ich empfehle an dieser Stelle eher das Hirn einzuschalten.

  • Bravo Herr Rehde. Wenn man den allgemeinen Verfall der Sitten weiter unterstützt, kommen wir immer mehr zu „amerikanischen“ Verhältnissen. Es ist ein Erziehungsauftrag, den Kindern Rücksichtnahme beizubringen und nicht, andere hemmungs-, hirn- und verantwortungslis zu schädigen. Das hat mit „Zucht“ null zu tun, sondert sichert den Fortbestand unserer Gesellschaft, der durch immer mehr Egomanen gefährdet wird.

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